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Zur Erhöhung der Sicherheit beim
Verbringen von Waren in die und aus der Europäischen
Gemeinschaft, haben das Europäische
Parlament und der Rat der Europäischen Union mit der
Verordnung (EG) Nr. 648/2005 eine
Novelle zum Zollkodex (VO (EWG) Nr. 2913/92) erlassen.
Eines der wichtigsten Konzepte der
Sicherheitsänderungen des Zollkodex der Gemeinschaft ist
das des "Zugelassenen
Wirtschaftsbeteiligten" (ZWB oder AEO "Authorized Economic
Operator").
Seit dem 1. Januar 2008 können in der EU
ansässige Unternehmen den AEO-Status bei den
Zollbehörden beantragen. Vor der
Zertifizierung zum AEO wird vom Zoll geprüft, ob der
Wirtschaftsbeteiligte die
Zollvorschriften bisher eingehalten hat, die Grundsätze
ordnungsmäßiger
DV-gestützter Buchführungssysteme
einhält, nachweislich zahlungsfähig ist und über angemessene
Sicherheitsstandards verfügt.
Die System Alliance GmbH hat seit November 2009 das AEO F-Zertifikat
"Zollrechtliche Vereinfachung/Sicherheit" erlangt. Damit erfüllt die
Systemzentrale hohe Sicherheitsstandards in den
Bereichen Lieferantenauswahl und
Investitionen, Personal, Sichtbarkeit und Nachverfolgbarkeit
(Tracking) auf Packstückebene,
Transport, Sensibilisierung und Ausbau von Kapazitäten im Bereich
Organisationsinfrastruktur,
Zusammenarbeit zwischen den Partnern in der Lieferkette, proaktive
Technologieinvestitionen und freiwillige
Einhaltung zusätzlicher Sicherheitsregeln. Der bewilligte
Status des "Zugelassenen
Wirtschaftsbeteiligten" (AEO) wird von allen Mitgliedstaaten
anerkannt.
Zum Verzeichnis der Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten
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